Information zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Als Gesundheitseinrichtung, die nach § 6 Absatz 1 Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) Daten verarbeitet, sind wir verpflichtet, öffentlich und allgemein in präziser, transparenter, leicht verständlicher und zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache über die Zwecke, für die nach § 6 Absatz 1 (GDNG) Daten weiterverarbeitet werden, zu informieren.

Als BG Ambulanz Bremen sind wir eine Einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung. Unser Auftrag ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu behandeln. Dies beinhaltet auch, dass wir Rehabilitationen für die Unfallversicherten durchführen, solange diese erforderlich sind. Um die Qualität unserer Rehabilitation und Präventionsmaßnahmen sicherzustellen, wollen wir anhand der erhobenen Daten Erkenntnisse gewinnen über den Erfolg und die Nachhaltigkeit unser Patientenversorgung.

Schon heute können wir anhand der bisher erhobenen Daten nachweisen, dass Teilnehmende, die unsere Maßnahmen aktiv durchlaufen haben und auch im Anschluss privat regelmäßig aktiv waren, deutlich mehr von der Teilnahme profitieren. Daher ist es umso wichtiger, dass wir diesen Effekt auch in längeren Zeiträumen untersuchen. Unser Ziel ist es, die Maßnahme regelmäßig und stetig anzupassen, um den ändernden Lebensumständen unserer Patienten gerecht zu werden. Mit der Untersuchung der Nachhaltigkeit versprechen wir uns Ergebnisse, die wir in der Maßnahme nutzen können, um noch mehr Teilnehmende davon zu überzeugen, einen aktiven Lebensstil zu wählen. Dafür ist es notwendig, dass wir die erhobenen personenbezogenen Daten über einen längeren Zeitraum (maximal 30 Jahre) speichern und verarbeiten.