Gutachten

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufs­krankheit kann durch Gutachten festgestellt werden, ob die gesetzlich festgelegten Voraus­setzungen für eine Entschädigung gegeben sind. Die BG Kliniken erstellen für die Berufs­genossen­schaften und Unfall­kassen Renten­gutachten, Zusammen­hangs­gutachten und BK-Gutachten.

Durch Gutachten soll in der Regel geklärt werden,

  • ob der gesundheitliche Schaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist 
  • und / oder ob die Krankheit durch die Berufs­tätigkeit verursacht wurde 
  • und wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbs­fähigkeit ist.

Ziel von Gutachten ist es, unabhängig und neutral mit medizinischem Sachverstand die gesundheitlichen Verhältnisse eines Versicherten bzw. Unfallfolgen optimal aufzuklären. Medizinische Sachverhalte werden auch für den medizinischen Laien verständlich aufbereitet. Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfall­versicherungs­träger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufs­erkrankungen.

Die BG Kliniken zeichnen sich dadurch aus, dass durch ihre Erfahrungen bei der Behandlung von SGB VII Patienten besonders schwierige Kausalitäts­fragen beantwortet werden können, was die Unfall­versicherungs­träger bei der Entscheidungs­findung unterstützt.

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