Rehabilitation und Prävention
Die Rehabilitation hat das Ziel einer selbstbestimmten Teilhabe der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen am beruflichen und sozialen Leben, die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung mit allen geeigneten Mitteln.
Die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen sollen befähigt werden, mit ihrer Krankheit adäquat umzugehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihre Rolle im Beruf sowie in der Gesellschaft und Familie bestmöglich auszuüben.
Durch Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle verursachte Gesundheitsschäden sollen möglichst beseitigt oder zumindest gebessert und ihre Folgen gemildert werden.
Fähigkeitsstörungen sollen beseitigt, Benachteiligungen überwunden werden. Eine aktive Umgangsweise mit der Erkrankung soll zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes und zur Verbesserung der Lebensqualität erlernt werden.
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