Ärztinnen und Ärzte
Wir unterstützen Sie bei der Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten.
Was tun bei Verdacht auf Berufsdermatosen?
Unfallversicherungsträger einschalten: Hautarztbericht (Formular 6050) erstatten und um Behandlungsauftrag bitten.
Wichtig!
Alle von uns angebotenen Maßnahmen verstehen sich im Rahmen der integrierten Versorgung, d. h., dass die durch uns empfohlenen bzw. initiierten Maßnahmen mit der ambulanten Betreuung am Heimatort durch den Hautarzt bzw. Betriebsarzt verzahnt werden. Praktisch bedeutet dies z.B., dass nach Beendigung eines stationären Heilverfahrens in unserem Hause sich in der Regel ein ambulantes Heilverfahren zu Lasten des Unfallversicherungsträgers beim niedergelassenen Hautarzt am Heimatort anschließen wird.