Internationaler Anti-Korruptionstag

Jährlich richtet der Internationale Anti-Korruptionstag am 9. Dezember die Aufmerksamkeit auf Korruption und korruptes Verhalten weltweit. Der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Aktionstag soll für das Thema sensibilisieren und das gemeinsame Vorgehen gegen Korruption stärken.

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09.12.2021

Pressekontakt

Christiane Keppeler

Leitung Unternehmens­kommunikation und Marketing
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Auch im Gesundheitswesen gibt es immer wieder Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit. Um Mitarbeitende vor Vergehen und Verstößen zu schützen, ergreift das BG Klinikum Hamburg eine Reihe von Maßnahmen. Die Grundlage bildet eine Compliance Richtlinie der Holding der BG Kliniken sowie eine „Arbeitsanweisung zum fairen und integren Verhalten bei Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und Dritten“.

Um das Thema ins Klinikum, also zu den Führungskräften und Mitarbeitenden, zu tragen, werden regelmäßige Pflichtfortbildungen zu Compliance angeboten und diverse Merkblätter vorgehalten. Treten im Klinikalltag Fragen oder Unsicherheiten auf, kann sich das Personal jederzeit an die Compliance-Beauftragte Vanessa Rahn wenden: „Wir wollen vermeiden, dass es zu Verstößen kommt. Daher schulen wir unsere Kolleginnen und Kollegen regelmäßig und stellen Infomaterialien bereit. Auf diese Weise wollen wir jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit im BG Klinikum und den dazugehörigen Außenstellen und Betriebsgesellschaften verhindern und unseren Beitrag zur Antikorruption im Gesundheitswesen leisten.“

Geltende Antikorruptionsgesetze umfassen im Gesundheitswesen unter anderem Regelungen zur Beeinflussbarkeit. Dies bedeutet beispielsweise, dass medizinisches Personal sich in fachlich-medizinischen Entscheidungen nicht durch die Gewährung von Vorteilen beeinflussen lassen darf, insbesondere bei Verordnungs-, Zuführungs- oder Beschaffungsentscheidungen. Doch nicht nur im Umgang mit Vertretern der Industrie ist Vorsicht und vor allem Transparenz geboten. Auch im Umgang mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Zulieferern, Geschäftspartnern, Medizinverbänden, medizinischen Gesellschaften und Bildungsinstitutionen muss die Annahme von Vorteilen streng reguliert, geprüft und transparent dokumentiert werden.