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Anmeldung

Erfahren Sie, wie die Zuweisung und Anmeldung von Patientinnen und Patienten zu den Präventionsangeboten erfolgt.

Wenn seitens des Hautarztes oder des Betriebsarztes die Indikation zur Teilnahme an einer unserer Angebote besteht, sollte dies dem Unfallversicherungsträger mitgeteilt und die entsprechende Zuweisung über den Unfallversicherungsträger empfohlen werden.

In der Regel erfolgt die Indikationsstellung durch den Hautarzt oder Betriebsarzt über die Übersendung eines Hautarztberichtes an den Unfallversicherungsträger.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer direkten Anmeldung des Versicherten in unserer Sprechstunde. Ein besonderes Überweisungsformular ist hierbei nicht erforderlich.

Um unsererseits entsprechend mittels Erstattung eines Hautarzterstberichtes an den Unfallversicherungsträger herantreten zu können, ist es jedoch erforderlich, dass der Patient beim Vorstellungstermin Angaben zu seinem Unfallversicherungsträger und seinem Arbeitgeber machen kann. Wir bitten um Mitgabe etwaiger relevanter Vorbefunde – soweit vorliegend.

Selbstverständlich erhält der zuweisende Arzt bei entsprechender Zustimmung des Patienten nachrichtlich eine Kopie des an den Unfallversicherungsträger erstatteten Berichtes.