Heilverfahrenskontrolle

In unserer Abteilung wird das berufs­genossenschaft­liche Heilverfahren (BG-HV) nach der Wiederherstellung der Strukturen und Grundfunktionen im Zuge der Akut­behandlung nahtlos fortgesetzt. Behandlungsziel ist im Rahmen des BG-HVs eine schnellst­mögliche Wiederherstellung der körperlichen und mentalen Aktivitäten und eine Wiederaufnahme der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

Wir kümmern uns gemeinsam mit allen Spezialabteilungen des BG Klinikum Hamburg um die körperliche und seelische Rekonvaleszenz unserer Patienten sowie ihre berufliche und soziale Reintegration nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Während der Heilverfahrens­steuerung wird der Verlauf des Heilverfahrens eingeschätzt und das weitere Vorgehen nach Möglichkeit bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit geplant. Die Rehabilitation wird multidisziplinär und ganzheitlich durchgeführt.

Ziel ist es, der Berufsgenossenschaft über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen einzuleiten bzw. entsprechende Empfehlungen zu geben. Der Unfallverletzte stellt sich zu diesem Zweck mit allen vorliegenden medizinischen Unterlagen bei uns vor. Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen wie MRT- oder CT-Untersuchungen durch und beziehen gegebenenfalls andere Fachdisziplinen, zum Beispiel Arbeits-, Ergo- und Physiotherapeuten oder einen Psychologen, aber auch andere Fachärzte, mit ein.

Wir bieten den Berufs­genossenschaften und Unfallkassen Sprechzeiten für die Heilverfahrens­steuerung und Rehaplan-Sprechstunde an. In dringenden Fällen machen wir einen Termin nach telefonischer Absprache zeitnah möglich.

  1. Marion Hasse

    Termine Heilverfahrenskontrolle

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  2. Kerstin Brockmöller

    Rehaplan-Sprechstunde

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