Heilverfahrenskontrolle
In unserer Abteilung wird das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren (BG-HV) nach der Wiederherstellung der Strukturen und Grundfunktionen im Zuge der Akutbehandlung nahtlos fortgesetzt. Behandlungsziel ist im Rahmen des BG-HVs eine schnellstmögliche Wiederherstellung der körperlichen und mentalen Aktivitäten und eine Wiederaufnahme der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.