Schmerzassessments
Für diagnostische Abklärungen bieten die BG Kliniken nach Arbeitsunfällen oder bei beruflichen Erkankungen das ambulante interdisziplinäre Schmerzassessment (AIS) und das stationäre interdisziplinäre Schmerzassessment (SIS) an.
Ziel der Assessements sind:
- durch diagnostische Maßnahmen die Ursachen von Schmerzen und damit verbundene Funktionseinschränkungen einzuschätzen,
- geeignete Behandlungsansätze zu erarbeiten,
- Rehaziele und berufliche Perspektiven festzulegen.
Ambulantes interdisziplinäres Schmerzassessment (AIS)
Eine ambulante Schmerzabklärung wird beispielsweise bei Verdacht auf CRPS, lang anhaltenden, sowie nicht erklärbaren Schmerzen oder schmerzmedizinischen Vorerkrankungen empfohlen.
Im Rahmen des AIS erfolgt nach frühzeitiger Identifikation durch die Unfallversicherungsträger unter Leitung der Schmerzmedizin eine zusammenfassende Betrachtung der vier Fachrichtungen:
- Schmerzmedizin
- Diagnosespezifischer Fachbereich
- Rehabilitationsmedizin
- Psychotherapie
In einer abschließenden Fallkonferenz unter Beteiligung des Unfallversicherungsträgers wird dann eine Therapieempfehlung als Ausgangspunkt für das weitere Reha-Management ausgesprochen.
Stationäres interdisziplinäres Schmerzassessment (SIS)
Das SIS ist eine Maßnahme bei besonders komplexen Fällen oder nach bereits durchgeführten ambulanter Schmerzabklärung und geht über die Indikationen für ein AIS hinaus.
Dabei handelt es sich um eine drei bis fünftägige Maßnahme, die eine tiefergehende Diagnostik unter Einbeziehung spezialisierter Fachdisziplinen ermöglicht.
Die stationäre Durchführung ist angezeigt, wenn aufgrund eines komplexen diagnostischen Aufwands nicht alle nötigen Abklärungen an einem Tag stattfinden können. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- die Expertise mehrerer spezifischer Fachdisziplinen oder der umfangreichen Einsatz apparativer Verfahren (z.B. CT/MRT) notwendig ist,
- der bereichsübergreifende Austausch mehrerer Fachdisziplinen nötig ist,
- durch den langen Heilungsverlauf möglicherweise andere Ursachen als die Unfallfolgen zum Schmerzgeschehen beitragen,
- eine spezielle schmerzmedizinische diagnostische Abklärung bei unklarer Schmerzursache oder relevanter psychischer Begleiterkrankung notwendig ist.
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