Gutachten
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit kann durch Gutachten festgestellt werden, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind. Die BG Kliniken erstellen für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Rentengutachten, Zusammenhangsgutachten und BK-Gutachten.
Durch Gutachten soll in der Regel geklärt werden,
- ob der gesundheitliche Schaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist
- und / oder ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
- und wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.
Ziel von Gutachten ist es, unabhängig und neutral mit medizinischem Sachverstand die gesundheitlichen Verhältnisse eines Versicherten bzw. Unfallfolgen optimal aufzuklären. Medizinische Sachverhalte werden auch für den medizinischen Laien verständlich aufbereitet. Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfallversicherungsträger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.
Die BG Kliniken zeichnen sich dadurch aus, dass durch ihre Erfahrungen bei der Behandlung von SGB VII Patienten besonders schwierige Kausalitätsfragen beantwortet werden können, was die Unfallversicherungsträger bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Diese Leistung in der BG Klinik Tübingen
Weitere Informationen zu Gutachten für Unfallversicherungsträger an der BG Klinik Tübingen finden Sie hier.
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