Schwerbehinderten­vertretung und Inklusions­beauftragte an der BG Klinik Tübingen

Als Einrichtungen der gesetzlichen Unfall­versicherung sind die BG Kliniken der Rehabilitation und Teilhabe aller durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft eingeschränkten Patientinnen und Patienten ganz besonders verpflichtet. Dies gilt selbstverständlich auch für alle durch eine Behinderung eingeschränkten Mitarbeitenden der BG Kliniken.

Die BG Kliniken und ihre Standorte verfolgen daher das Ziel, die Inklusion im Sinne der UN-Behinderten­rechtskonvention zu fördern. Inklusion und ein respektvolles Miteinander entsprechen unserem Selbstverständnis. Unserem Selbstverständnis entspricht weiterhin, dass wir Menschen mit Behinderungen die gleichen beruflichen Entwicklungs­möglichkeiten geben wie Menschen ohne Behinderungen. Hieran schließt sich auch die Gestaltung unserer Arbeits­prozesse und Rahmen­bedingungen an.

Möchten Sie hierzu mehr erfahren? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf – Wir freuen uns auf Sie!

Wussten Sie,

  • dass in unseren BG Kliniken, Rehakliniken und Unfall­behandlungsstellen ca. 920 Menschen mit Behinderung beschäftigt sind?
  • dass unsere Inklusionsvereinbarung alle Konzerngesellschaften zur Förderung der Inklusion im Sinne der UN-Behinderten­rechtskonvention verpflichtet?
  • dass wir bis 2031 eine Quote der Beschäftigten mit Behinderung von 8 % erreichen wollen?

Inklusionsvereinbarung zum Download

Unsere Inklusionsvereinbarung können Sie hier im PDF-Format herunterladen.

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Ansprechpersonen

  1. Bernd Schäfer

    Schwerbehinderten­vertretung

    BG Klinik Tübingen

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  2. Kerstin Wolfsohn

    1. Stellvertreterin

    BG Klinik Tübingen

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  3. Natali Bentz

    Inklusionsbeauftragte

    BG Klinik Tübingen

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