Durchgangs­arzt

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind im System der berufsgenossenschaftlichen Versorgung für die Behandlung der Versicherten nach Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Zudem steuern sie das gesamte Heilverfahren und koordinieren die Behandlung von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation.