Betriebsrat
Der Betriebsrat des BG Klinikums Bergmannstrost Halle vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Berufsgruppen.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und bei verschiedenen Betriebsentscheidungen mitzuwirken und mitzubestimmen. Die insgesamt 15 Mitglieder des Betriebsrates überwachen am Bergmannstrost die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen und sind für die Mitarbeiter des Klinikums Ansprechpartner in individuellen Fragen.
Mit Ärzten, Pflegern, Krankenschwestern, Therapeuten und Verwaltungsmitarbeitern sind nahezu alle Berufsgruppen am Bergmannstrost im Betriebsrat vertreten. Alle vier Jahre wird der Betriebsrat neu gewählt.
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten festgelegt.