Integrierte Rehabilitation
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steuert die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Versorgung der Betroffenen. Ihre leitenden Prinzipien: „Rehabilitation vor Rente“ und „mit allen geeigneten Mitteln“.
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steuert die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Versorgung der Betroffenen. Ihre leitenden Prinzipien: „Rehabilitation vor Rente“ und „mit allen geeigneten Mitteln“.