Integrierte Rehabilitation
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steuert die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Versorgung der Betroffenen. Ihre leitenden Prinzipien: „Rehabilitation vor Rente“ und „mit allen geeigneten Mitteln“.
Die BG Kliniken helfen im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, Patientinnen und Patienten wieder ins Leben und wenn möglich in den Beruf zurückzuführen. Das Erfolgsrezept der BG Kliniken ist eine integrierte Rehabilitation, die bereits während der Akutversorgung einsetzt und die Menschen in allen Behandlungsphasen begleitet.
Dabei kommen je nach Bedarf verschiedene Reha-Verfahren in Frage: Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) zum Beispiel schließt sich im Regelfall direkt an die Akutversorgung an. Eine Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) wird überwiegend bei komplizierten Verläufen, Mehrfachverletzungen oder schweren Brand- und Handverletzungen eingesetzt und umfasst eine erweiterte Diagnostik und psychologische Beratung. Die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) wiederum fokussiert darauf, die Patientinnen und Patienten wieder zur Ausübung ihres Berufes zu befähigen. Und zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) schließlich kommen die Behandelten bei Bedarf auch nach der Entlassung stundenweise in eine unserer Kliniken.
Erfahren Sie mehr über integrierte Rehabilitation in unserem Erklärfilm: