Gutachten
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit kann durch Gutachten festgestellt werden, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind. Die BG Kliniken erstellen für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Rentengutachten, Zusammenhangsgutachten und BK-Gutachten.
Durch Gutachten soll in der Regel geklärt werden,
- ob der gesundheitliche Schaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist
- und / oder ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde
- und wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.
Ziel von Gutachten ist es, unabhängig und neutral mit medizinischem Sachverstand die gesundheitlichen Verhältnisse eines Versicherten bzw. Unfallfolgen optimal aufzuklären. Medizinische Sachverhalte werden auch für den medizinischen Laien verständlich aufbereitet. Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfallversicherungsträger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.
Die BG Kliniken zeichnen sich dadurch aus, dass durch ihre Erfahrungen bei der Behandlung von SGB VII Patienten besonders schwierige Kausalitätsfragen beantwortet werden können, was die Unfallversicherungsträger bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Diese Leistung in dem BG Klinikum Hamburg
Urologische Gutachten
Sollte eine Begutachtung auf urologischem Fachgebiet erforderlich sein, können diese von den Berufsgenossenschaften, anderen Einrichtungen der Sozialversicherung, Privat- und Haftpflichtversicherungen, Gerichten und Schlichtungsstellen in Auftrag gegeben werden.
Das Ziel der Begutachtung besteht darin, aus einer neutralen Position die gesundheitliche Situation auf urologischem Fachgebiet zu erfassen, Unfallfolgen aufzuklären und diese von unfallunabhängigen urologischen Erkrankungen abzugrenzen.
Die Begutachtung erfolgt durch urologische Fachärzte mit hoher Expertise auf diesem Gebiet und umfasst alle Bereiche der Urologie. Sämtliche diagnostischen Möglichkeiten zur Erfassung von Funktionsstörungen der Harnblase, Nieren oder Sexualfunktionen stehen zur Verfügung. Notwendige Parallelbegutachtungen auf anderen Fachgebieten können koordiniert werden, so dass unnötige Doppelanreisen vermieden werden. Gutachten-Probanden, bei denen noch Behandlungsmöglichkeiten bestehen, profitieren durch die interdisziplinäre Verzahnung mit den klinischen Abteilungen und auch von der therapeutischen Kompetenz des BG Klinikums Hamburg, so dass Rehabilitationspotentiale optimal ausgeschöpft werden können.
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