Veränderte Anforderungen zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)
Seit dem 01.07.2023 gelten neue Anforderungen zur Beteiligung von Krankenhäusern am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der gesetzlichen Unfallversicherung.
Seit dem 01.07.2023 gelten neue Anforderungen zur Beteiligung von Krankenhäusern am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der gesetzlichen Unfallversicherung.