Stabsstelle Arbeits- und Tarifrecht
Die Stabsstelle Arbeits- und Tarifrecht deckt ein breites Feld arbeitsrechtlich relevanter Fragestellungen ab und gewährleistet eine qualifizierte Beratung innerhalb der BG Kliniken. Die Beratung umfasst insbesondere arbeitsrechtliche Grundsatzfragen von konzernweiter Bedeutung. Zudem begleiten wir die Umsetzung unterschiedlichster Projekte und erarbeiten konzernweit zur Anwendung gelangende Musterverträge.
Ein weiterer Gegenstand unserer täglichen Arbeit ist die Klärung von Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung, die sich vornehmlich im Rahmen von strategischen Kooperationen stellen. Die Stabsstelle ist auch für die Verhandlung und den Abschluss von Konzernbetriebsvereinbarungen zuständig.
Schließlich umfasst das Leistungsspektrum der Stabsstelle alle Facetten des Tarifrechts, die von der Verhandlung der im Unternehmensverbund geltenden Tarifverträge bis hin zu deren Abschluss reichen.