D-Arzt-Sprechstunde
Das D(urchgangs)-Arzt-Verfahren kommt bei Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zum Einsatz und regelt die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung.
In der D-Arzt-Sprechstunde der UBS geht es vor allem darum, die Patienten im Rahmen der sogenannten Heilverfahrenskontrolle zu untersuchen und – zusammen mit den Reha-Managern der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Rehabilitationsmaßnahmen zu koordinieren.
Die Vorstellung der Versicherten erfolgt in der Regel durch die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, einen D-Arzt, H-Arzt oder niedergelassenen Chirurgen oder Orthopäden.
In dringenden Fällen kann jederzeit eine Vorstellung in der UBS-Unfallambulanz erfolgen (werktags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr).