Brustaufbau
Der chirurgische Brustaufbau beschreibt die Wiederherstellung einer neuen Brust, nachdem diese z. B. aufgrund von Brustkrebserkrankungen entfernt werden musste.
Sie ist mehr als nur ein kosmetischer Eingriff und hat für viele betroffene Frauen einen erheblichen emotionalen, psychischen und gesundheitlichen Wert. So kann z. B. nach einer einseitigen Brustentfernung der Gewichtsunterschied zwischen den beide Körperhälften zu Schulter- und Rückenbeschwerden führen, was durch eine Brustrekonstruktion korrigiert werden kann. Die Kosten einer Brustrekonstruktion werden von der Krankenkasse übernommen.
Ein Brustaufbau kann prinzipiell auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
- Rekonstruktion mit Implantaten
Die Brust kann unter Verwendung von Silikongel-Implantaten aufgebaut werden.
- Rekonstruktion mit körpereigenem Gewebe
Durch mikrochirurgische Operationstechniken kann körpereigenes Gewebe aus unterschiedlichen Körperregionen transplantiert werden. Hierzu wird meistens Gewebe aus dem Unterbauch (Deep Inferior Epigastric artery Perforator (DIEP)-Lappenplastik) oder von der Oberschenkelinnenseite (Transverse Musculocutanaeus Gracilis (TMG)-Lappenplastik oder Profunda Artery Perforator (PAP)-Lappenplastik), in ausgewählten Fällen vom Gesäß (Superior Gluteal Artery Perforator (SGAP)-Lappenplastik) oder vom Rücken (gestielte Musculus latissimus dorsi-Lappenplastik) verwendet.
In besonderen Fällen kann auch eine Kombination beider Verfahren in Frage kommen. Unser oberstes Ziel ist es, betroffenen Patientinnen ein Höchstmaß an Lebensqualität zurückzugeben. Dabei werden die oben vorgestellten Techniken individuell für jede Patientin gewählt.
Diese Leistung in der BG Unfallklinik Frankfurt am Main
Unsere Plastischen Chirurgen sind hoch qualifiziert und haben eine langjährige Erfahrung in der Brustchirurgie. Gerne beraten wir Sie vor Ort individuell und ausführlich über formverändernde Eingriffe und plastisch-chirurgische Therapiemöglichkeiten. Wir erstellen einen individuellen Therapieplan und unterstützen Sie bei der Einholung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
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