Pflegehilfsmittel
Hier erfahren Sie, wie man Pflegehilfsmittel beantragt.
Pflegehilfsmittel sind Pflege-Ausstattungen, die für ein eigenständiges Leben im Haus benötigt werden. Beispiele für Pflegehilfsmittel sind etwa Pflegebetten, Haltegriffe oder Transferhilfen.
Bei Arbeitsunfällen sind alle Anträge bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, die alle Leistungen aus einer Hand erbringt.
Für gesetzlich und privat Versicherte gelten folgende Schritte zum Beantragen von Pflegehilfsmitteln:
- Vom Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse wird Ihnen nach der Entlassung aus der Klinik ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an unseren Sozialdienst.
- Informieren Sie sich bei einem von der Pflegekasse anerkannten Dienstleister (Sanitätshaus, Apotheke, Orthopädietechniker, usw.) zu möglichen Pflegehilfsmitteln und lassen Sie sich beraten.
- Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt direkt über die Pflegekasse. Für die Pflegehilfsmittel benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
- Die Pflegekasse überprüft die medizinische Notwendigkeit und übernimmt bei Genehmigung die Kosten der Pflegehilfsmittel.
- Sie können das Pflegehilfsmittel im Fachgeschäft abholen. Oftmals wird es nach Hause geliefert.
- Im Falle einer Ablehnung Ihres Pflegehilfsmittelantrags können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.