Patient im Gespräch mit Pflegekraft

Wahlleistungen

Wahlleistungen sind über die Regelleistung hinausgehende Sonder­leistungen.

Wahl­leistungen können unabhängig vom Kranken­versicherungs­verhältnis von allen Patientinnen und Patienten gesondert ab­­geschlossen werden. Die Kosten müssen jedoch individuell ge­tragen werden, sofern kein 100-prozentiger Versicherungs­nachweis vor­gelegt wird. Als Patient oder Patientin haben Sie die Möglich­keit, in einem gewissen Um­fang, Wahl­leistungs­­angebote zu nutzen. Hierzu zählt die ärztliche Wahl­­leistung, Unter­bringung in einem Ein- oder Zweibett­­zimmer sowie die Unter­bringung und Ver­­pflegung einer Begleit­­person in unserem Haus. Sie können die gewünschten Wahl­­leistungen während der administrativen Auf­­nahme ver­­einbaren.