Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die Regelleistung hinausgehende Sonderleistungen.
Wahlleistungen können unabhängig vom Krankenversicherungsverhältnis von allen Patientinnen und Patienten gesondert abgeschlossen werden. Die Kosten müssen jedoch individuell getragen werden, sofern kein 100-prozentiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird. Als Patient oder Patientin haben Sie die Möglichkeit, in einem gewissen Umfang, Wahlleistungsangebote zu nutzen. Hierzu zählt die ärztliche Wahlleistung, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson in unserem Haus. Sie können die gewünschten Wahlleistungen während der administrativen Aufnahme vereinbaren.