Entlassung

In bestimmten Fällen ist nach Ab­schluss der Krankenhaus­behandlung noch weitere Unter­stützung erforderlich, um das Behandlungs­ergebnis zu sichern.

Nach Abschluss der Kranken­hausbehandlung erfolgt die Ent­lassung aus dem Kranken­haus. ln bestimmten Fällen ist jedoch nach Ab­schluss der Krankenhaus­behandlung noch weitere Unter­stützung er­forderlich, um das Behandlungs­ergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschluss­versorgung kann beispiels­weise eine medizinische oder pflegerische Ver­sorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Ein­richtungen der Re­habilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Termin­vereinbarungen mit Ärzten, Physio­therapeuten, Pflege­diensten oder Selbsthilfe­gruppen sowie die Unter­stützung bei der Be­antragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflege­kasse können von dieser Anschluss­versorgung um­fasst sein.

Das Kranken­haus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Ent­lassung der Patienten aus dem Kranken­haus vorzu­bereiten. Das Ziel des Entlass­managements ist es, eine lücken­lose Anschluss­versorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Kranken­haus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maß­nahmen im An­schluss an die Krankenhaus­behandlung er­forderlich sind und leitet diese Maß­nahmen bereits während des stationären Aufent­haltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschluss­versorgung nach dem Krankenhaus­aufenthalt erforderlich, können in begrenztem Um­fang auch Arznei­mittel, Heil­mittel, Hilfs­mittel, Sozio­therapie und Häusliche Kranken­pflege verordnet oder die Arbeits­unfähigkeit fest­gestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlass­management auch durch die Kranken- /Pflege­kasse unter­stützt.

Die Patienten werden über alle Maß­nahmen des Entlass­managements durch das Kranken­haus informiert und beraten. Alle geplanten Maß­nahmen werden mit ihnen ab­gestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre An­gehörigen oder Bezugs­personen zu den Informationen und Be­ratungen hinzu­gezogen.

Bei Rück­fragen zum Entlass­management geben das Kranken­haus oder die Kranken- und Pflege­kasse gern weitere Aus­künfte.