Hilfsmittel
Hier erfahren Sie, wie man Hilfsmittel beantragt.
Hilfsmittel unterstützen Sie bei Bewegungen, bei denen Ihre Kraft und Gelenkigkeit nicht ausreicht. Beispiele für Hilfsmittel bei Rückenmarkverletzungen sind etwa Rollstühle, Prothesen oder Gehhilfen. Pflegehilfsmittel sind Pflege-Ausstattungen, die für ein eigenständiges Leben im Haus benötigt werden.
Bei Arbeitsunfällen sind alle Anträge bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, die alle Leistungen aus einer Hand erbringt.
Für gesetzlich und privat Versicherte gelten folgende Schritte zum Beantragen von Pflegehilfsmitteln:
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin oder mit Ihrem Therapeut oder Ihrer Therapeutin über mögliche Hilfsmittel.
- Informieren Sie sich bei einem von der Kasse anerkannten Dienstleister (Sanitätshaus, Apotheke, Orthopädietechniker, usw.) und lassen Sie sich beraten.
- Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung (Rezept) für das genaue Modell Ihres benötigten Hilfsmittels aus. Sie können auch versuchen, dieses direkt bei der Krankenkasse, ohne Rezept, zu beantragen.
- Der Kostenträger überprüft die medizinische Notwendigkeit des verordneten Hilfsmittels und übernimmt gegebenenfalls die Kosten.
- Nach Genehmigung durch den Kostenträger, kann das Hilfsmittel im Fachgeschäft bestellt werden.
- Im Fall einer Ablehnung Ihrer Hilfsmittel-Beantragung können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.