Tarifverhandlungen
Aktuelle Informationen der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken zu den Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund.
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06.10.2020Pressekontakt
Eike Jeske
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die BG Kliniken haben schon vor dem Beginn der Corona-Pandemie ein Angebot unterbreitet, welches dem seitens des Marburger Bundes (nachfolgend „MB“ genannt) formulierten Forderungskatalog nahezu vollständig entspricht und ungeachtet der pandemiebedingt signifikant geänderten Rahmenbedingungen als Ausdruck der besonderen Wertschätzung volumenmäßig auch weiterhin aufrechterhalten wird.
Unser aktuelles Angebot
Zudem ist bezüglich des Hauptstreitpunktes, der einer abschließenden Einigung bisher entgegenstand, nämlich der Bereitschaftsdienstbewertung, arbeitgeberseitig zuletzt das Angebot unterbreitet worden, die Bewertung als Arbeitszeit in der Stufe II des Bereitschaftsdienstes von 95 % auf 100 % zu erhöhen, obwohl dieser Aspekt aus formalen Gründen wegen der fehlenden (isolierten) Kündigung(smöglichkeit) der entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen bislang nicht Forderungsgegenstand der aktuellen Tarifrunde sein konnte. Damit würde der Bereitschaftsdienst in der Stufe II dem Regeldienst bewertungsmäßig gleichgestellt.
Darüber hinaus hat die Arbeitgeberseite angeboten, die Tabellenentgelte des TV-Ärzte BG Kliniken in zwei Stufen mit einer Mindestlaufzeit von 27 Monate um insgesamt 5,06 % zu erhöhen. Die damit verbundene Verkürzung der ursprünglich verhandelten Laufzeit von 33 Monaten gäbe beiden Seiten die Möglichkeit, die unmittelbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie sodann in einer neuen Tarifrunde angemessen zu bewerten. Zugleich würden die ärztlichen Beschäftigten der BG Kliniken auch in der zweiten Stufe ab dem 01.10.2020 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,5 % statt der zuvor verhandelten 2,0 % erhalten.
Das durchschnittliche Vergütungsniveau für die ärztlichen Beschäftigten der BG Kliniken bleibt auf der Grundlage des zuletzt unterbreiteten Arbeitgeberangebotes weiterhin deutlich über dem der ärztlichen Beschäftigten im Bereich der VKA (kommunale Krankenhäuser) und der TdL (Uni-Kliniken).
Dieses Angebot wurde vom MB gleichwohl leider nicht angenommen. Stattdessen hat der MB den TV-Ärzte BG Kliniken zum Ablauf des 31.12.2020 in Gänze gekündigt.
Wie geht es weiter?
Die BG Kliniken sind im Bewusstsein um die besonderen Leistungen der ärztlichen Beschäftigten, welche maßgeblich zu dem besonderen Ansehen beitragen, das die BG Kliniken in der deutschen Krankenhauslandschaft genießen, weiterhin bereit, sich mit dem MB auf der Grundlage des oben skizzierten Angebotes zu einigen. Der MB hat indes angekündigt, nach der in der vergangenen Woche erfolgten Gesamtkündigung des TV-Ärzte BG Kliniken neue Forderungen – insbesondere zur Bereitschaftsdienstbewertung – formulieren zu wollen. Die BG Kliniken haben in diesem Punkt aber seit Beginn der Verhandlungen konsequent die Position eingenommen, dass es eine Regelung zu vermeiden gilt, die den Bereitschaftsdienst höher bewertet als den Regeldienst, um Überlegungen zu einer – von vielen ärztlichen Beschäftigten nachweislich nicht gewollten – flächendeckenden Einführung von Schichtdienst gar nicht erst anstellen zu müssen. An dieser Haltung werden sie festhalten.
Im Interesse der ärztlichen Beschäftigten verbleibe ich in der Hoffnung auf eine baldige Einigung
mit freundlichen Grüßen
Ingo Thon
Geschäftsführer Personal
Syndikusrechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
für die Tarifkommission der BG Kliniken