Ethikkomitee

Unser Klinisches Ethik­komitee setzt sich neben den fachlichen Gesichts­punkten insbesondere mit den Wünschen, Interessen und Bedürf­nissen der Patientinnen und Patienten sowie An­gehörigen aus­einander. Besonders wichtig sind hier die menschlichen und ethischen Aspekte der Patienten­selbstbestimmung und auch –betreuung.

Das KEK der BG Unfall­klinik setzt sich aus Vertretern unter­schiedlicher Berufs­gruppen zu­sammen, unter­liegt selbst­verständlich – wie alle Mit­arbeiter der Klinik – strengen Grund­sätzen der Vertraulich­keit und Verschwiegen­heit. Alle Mit­glieder des KEK sind ehrenamtlich be­ratend tätig.

Unsere Auf­gabe ist somit einerseits die Beratung von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in Fragen rund um die Ethik. Wir möchten dazu beitragen, insbesondere Verantwortung, Selbst­bestimmungs­recht, Ver­trauen, Res­pekt, Wert­schätzung, Rück­sicht und Mit­gefühl als gelebte moralische Werte in der BG Unfall­klinik zu fördern und zu prägen.

Anderer­seits geben wir auch Mit­arbeitern und Mitarbeiter­innen unserer Klinik Empfehlungen im Um­gang mit ethischen Frage­stellungen. Die Haltungen, Interessen, Positionen von Menschen, die von einer Situation fach­lich, mensch­lich und ethisch be­troffen sind, gilt es zu ver­stehen, zu dis­kutieren und trans­parent zu machen.

Die Be­ratung durch das KEK ist eine Form der Unter­stützung bei der Suche nach einer Problem­lösung in der Patienten­betreuung. Mit Kompetenzen in der Fall- und Problem­analyse, in der Gesprächs­führung und in den verschiedenen Fach­disziplinen versuchen wir, Lösungen bei Kon­flikten zu finden. Die Ethik-Beratung be­deutet nicht, dass eine ärztliche Ent­scheidung an das KEK „delegiert“ wird. An­gestrebt wird viel­mehr, dass die jeweilige Ent­scheidung aus­gewogen ge­troffen werden kann und die relevanten ethischen Kriterien und Werte aller Be­teiligten (Patient, Angehöriger und Be­handelnde) berück­sichtigt werden.

Beim Klinischen Ethik­komitee (KRK) handelt es sich um eine Beratungs­einrichtung der je­weiligen BG Klinik. Da­rüber hin­aus gibt es eine über­regionale Arbeits­gruppe aller BG Kliniken, die sich aus den Vor­sitzenden und Stell­vertretern des KEK jeder BG Klinik zusammen­setzt, sich mit über­geordneten ethischen Be­lange befasst und Fort­bildungen im Bereich Ethik organisiert.

Patienten­verfügung

Der Gesetz­geber hat mit Wirkung vom 01. September 2009 die Patienten­verfügung ausdrücklich in den §§ 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und hierfür die Schrift­form vorgesehen.

Die folgenden Links liefern weitere Informationen und konkrete Vorschläge für diejenigen, die sich zu einer Versorgungs­­vollmacht oder Betreuungs­­verfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patienten­verfügung entschließen.

Links zu Dokumenten zum Download

Informationen zur Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter vom Bayrischen Staats­ministerium der Justiz

Christliche Patienten­vorsorge mit Vorsorge­vollmacht und Betreuungs­verfügung 

Patienten­verfügung Malteser Deutschland