Ethikkomitee
Unser Klinisches Ethikkomitee setzt sich neben den fachlichen Gesichtspunkten insbesondere mit den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auseinander. Besonders wichtig sind hier die menschlichen und ethischen Aspekte der Patientenselbstbestimmung und auch –betreuung.
Das KEK der BG Unfallklinik setzt sich aus Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen, unterliegt selbstverständlich – wie alle Mitarbeiter der Klinik – strengen Grundsätzen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Alle Mitglieder des KEK sind ehrenamtlich beratend tätig.
Unsere Aufgabe ist somit einerseits die Beratung von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in Fragen rund um die Ethik. Wir möchten dazu beitragen, insbesondere Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Wertschätzung, Rücksicht und Mitgefühl als gelebte moralische Werte in der BG Unfallklinik zu fördern und zu prägen.
Andererseits geben wir auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unserer Klinik Empfehlungen im Umgang mit ethischen Fragestellungen. Die Haltungen, Interessen, Positionen von Menschen, die von einer Situation fachlich, menschlich und ethisch betroffen sind, gilt es zu verstehen, zu diskutieren und transparent zu machen.
Die Beratung durch das KEK ist eine Form der Unterstützung bei der Suche nach einer Problemlösung in der Patientenbetreuung. Mit Kompetenzen in der Fall- und Problemanalyse, in der Gesprächsführung und in den verschiedenen Fachdisziplinen versuchen wir, Lösungen bei Konflikten zu finden. Die Ethik-Beratung bedeutet nicht, dass eine ärztliche Entscheidung an das KEK „delegiert“ wird. Angestrebt wird vielmehr, dass die jeweilige Entscheidung ausgewogen getroffen werden kann und die relevanten ethischen Kriterien und Werte aller Beteiligten (Patient, Angehöriger und Behandelnde) berücksichtigt werden.
Beim Klinischen Ethikkomitee (KRK) handelt es sich um eine Beratungseinrichtung der jeweiligen BG Klinik. Darüber hinaus gibt es eine überregionale Arbeitsgruppe aller BG Kliniken, die sich aus den Vorsitzenden und Stellvertretern des KEK jeder BG Klinik zusammensetzt, sich mit übergeordneten ethischen Belange befasst und Fortbildungen im Bereich Ethik organisiert.
Patientenverfügung
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01. September 2009 die Patientenverfügung ausdrücklich in den §§ 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen.
Die folgenden Links liefern weitere Informationen und konkrete Vorschläge für diejenigen, die sich zu einer Versorgungsvollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließen.
Links zu Dokumenten zum Download
Christliche Patientenvorsorge mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung