Wichtige Informationen zum Coronavirus
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Die Rubriken werden von uns laufend an den aktuellen Stand der Informationen angepasst.
Derzeit geltende Regelungen
In unserer Klinik gelten die folgenden allgemeinen Regelungen für Besucherinnen und Besucher:
- Unsere täglichen Besuchszeiten sind von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Unsere täglichen Besucherzeiten für die Intensivstation sind von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass für Besucherinnen und Besucher der Intensivstationen weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht.
- Es besteht keine Einschränkung der maximalen Besucherzahl.
- Bei Erkältungssymptomen jeglicher Art bitten wir, von einem Besuch in der Klinik abzusehen.
Ab dem 8. April 2023 gelten in der BG Unfallklinik Murnau und dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) die folgenden Regelungen zur Masken- und Testpflicht:
Maskenpflicht:
- Grundsätzlich besteht seit 8. April 2023 keine Maskenpflicht mehr in der Klinik sowie in unserem MVZ. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende, als auch für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher.
- Ausgenommen hiervon sind Besucherinnen und Besucher der Intensivstationen sowie der AMC-Station. Für sie gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Testpflicht:
- Für Patientinnen und Patienten der BG Unfallklinik Murnau (Notfälle, ambulant, Sprechstunden), des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), ambulante Patientinnen und Patienten für die Physio-Physikalische-Ergotherapie sowie für Patientinnen und Patienten der Inneren Medizin des Klinikums Garmisch-Partenkirchen ist keine Testung mehr erforderlich!
- Selbstverständlich besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer anlassbezogenen Testung. Die Schnelltests zur eigenen anlassbezogenen Testung erhalten Sie am Hauptempfang.
Aufnahmescreening:
- Aufgrund der ausgelaufenen gesetzlichen Grundlage und der mittlerweile niedrigen Inzidenz von Covid-19 wird ab dem 22. Mai 2023 das SARS-CoV-2 Aufnahmescreening für stationäre Patienten beendet.
- Eine Untersuchung auf respiratorische Viren (SARS-CoV-2, Influenza A/B und RSV) wird ab dem 22. Mai nur noch nach Indikation, d.h. bei Patientinnen und Patienten mit z. B. akuter Atemwegsinfektion, und nicht zum Screening durchgeführt. Ausnahmen sind Ausbruchssituationen oder Patientinnen und Patienten, die engen Kontakt zu Covid-19 Erkrankten hatten.