Reha-Abklärung
Stationäre Rehabilitationsabklärung
Die BGU Murnau bietet eine dreitägige stationäre Rehabilitationsabklärung an. Diese dient der Ermittlung von Ursachen für
- einen verzögerten oder unklaren Heilverlauf
- Probleme bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Ziel ist eine ausführliche medizinische und beruflich-orientierte Abklärung und daraus folgend die Erstellung eines individuellen und zielgerichteten Reha-Konzeptes mit Empfehlungen zur weiterführenden medizinischen, medizinisch-beruflichen bzw. beruflichen Rehabilitation.
Mit Hilfe dieses Konzeptes wird eine effizientere Steuerung des Heilverfahrens und eine raschere Reintegration des Versicherten ermöglicht.
Schmerzabklärung
Ungeklärte Schmerzsyndrome oder ungewöhnliche Heilentgleisungen nach einem Unfall (z.B. CRPS) sowie chronische Schmerzen nach Kompartmentsyndrom, Amputation, Verbrennung, Nervenverletzung oder Schädelhirntrauma bedürfen einer speziellen Schmerzabklärung. Auch eine unzureichende Schmerzbehandlung und die Beeinträchtigung von Aktivität und Teilhabe aufgrund chronischer Schmerzen (z.B. eingeschränkte Fahrtauglichkeit durch Schmerzmedikation, Überschreitung der Arbeitsunfähigkeitsprognose, Abbruch ABE) stellen Indikationen für die Schmerzabklärung dar.