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Dysgnathien: Kieferfehl­stellungen und Fehlbiss

Stehen Ober- und/ oder Unterkiefer nicht richtig zueinander oder zum Gesichtsschädel, spricht man von einer Dysgnathie. Davon sind recht viele Menschen betroffen.

Die Fehllage der Kiefer kann auch äußerlich sichtbar werden z. B. durch ein deutlich vorstehendes oder, umgekehrt, fliehendes Kinn. Ebenso können Asymmetrien des Gesichtes auftreten. Eine untypische Verzahnung bis hin zur Unfähigkeit, richtig beißen zu können, sind weitere Zeichen einer Dysgnathie.

Ist eine alleinige kieferorthopädische Behandlung mit einer sogenannten Zahnspange nicht ausreichend, können von der  Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durch Operationen an einem oder beiden Kiefern die Fehlstellungen korrigiert und die Fehlbisssituation behoben werden. Dabei wird durch die Verlagerung auch eine Profilverbesserung angestrebt.

In der Regel werden die Kosten für eine notwendige kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Dysgnathiebehandlung durch die Krankenkassen übernommen. Dazu muss ein Antrag durch den behandelnden Kieferorthopäden gestellt werden. Alleinige ästhetische Korrekturoperationen sind möglich, werden jedoch nicht von den Kassen bezahlt.

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