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Stationäre Reha-Abklärung (SRA)

Die Stationäre Reha-Abklärung (SRA) ist ein inter­disziplinäres Abklärungs­verfahren, das in den BG Kliniken bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung mit Störungen im Heilverlauf angewendet wird. Ziel der Maßnahme ist die Klärung des Behandlungs­bedarfs der versicherten Person. 

Die SRA dient der gezielten interdisziplinären und multiprofessionellen Diagnostik: Wenn Heilungs­fortschritte in laufenden Behandlungen ausbleiben oder verzögert sind, wird die SRA zur weiteren Heilverfahrens­planung unter Berücksichtigung der notwendigen Fach­disziplinen und der Groß­geräte­diagnostik durchgeführt. Die durch die SRA gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen dem UV-Träger eine genauere Einschätzung des Behandlungs­bedarfs und fließen in die weitere Planung des Heilverfahrens mit dem Reha-Management ein.

Die SRA ist ein Angebot, das ausschließlich an BG Kliniken zum Einsatz kommt. Die Einbindung von Experten unterschiedlicher Fachgebiete bildet die Grundlage für eine sektoren­übergreifende Therapie­empfehlung, die gerade bei mehrfach verletzten Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung ein optimales Angebot darstellt, um langwierige Diagnosefindungen zu ersetzen. Der Zeitumfang für eine SRA liegt zwischen drei und fünf Tagen.

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