Geänderte Besuchsregelung im Bergmannsheil
Patientenbesuche nur noch am Wochenende möglich
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21.08.2020Pressekontakt
Robin Jopp
Im BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gelten ab dem 25. August neue Einschränkungen für Patientenbesuche. Von Montag bis Freitag sind dann keine Besuche mehr möglich. Am Samstag und am Sonntag können Patienten unter Auflagen Besuch bekommen: Jeder Patient darf dann pro Tag eine Besuchsperson für maximal eine Stunde empfangen. Voraussetzungen sind weiterhin, dass der Besucher sich zuvor mit seinen persönlichen Daten registrieren lässt, er die Hygieneregeln beachtet und er wahrheitsgemäß dokumentiert, dass keine Symptome oder Anhaltspunkte einer möglichen COVID-19-Erkrankung vorliegen. Die Besuchszeit am Samstag und Sonntag ist von 13:45 Uhr bis 17:45 Uhr. Letztmöglicher Einlass ist 16:45 Uhr. Der Krisenstab des Bergmannsheils hat die Einschränkung veranlasst, weil in Deutschland und auch in Bochum in den letzten Wochen ein erneuter Anstieg der Zahlen von COVID-19-Infizierten zu verzeichnen ist.
Individuelle Ausnahmeregelungen in dringenden Situationen
„Uns ist bewusst, dass Besuche von Angehörigen und Freunden für unsere Patienten eine sehr große Rolle spielen“, sagt Dr. Tina Groll, Geschäftsführerin und Leiterin des Krisenstabs im Bergmannsheil. „Angesichts der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens sehen wir uns aber in der Pflicht, die Vorkehrungen zum Infektionsschutz in unserem Haus weiter zu verstärken. Denn die Sicherheit und Gesundheit unserer Patienten und Beschäftigten hat für uns oberste Priorität.“ Selbstverständlich wird das Bergmannsheil in Einzelfällen Besuche ausnahmsweise auch zu anderen Zeiten zulassen, wenn es dringende medizinisch-pflegerische und ethische Gründe dafür gibt. Über solche individuellen Ausnahmen entscheidet der behandelnde Arzt vor Ort. Als Alternativen zum Besuch in der Klinik stehen Patienten und Angehörigen weiterhin das kostenfreie Festnetzangebot der Klinik und das ebenfalls kostenfreie WLAN-Angebot für Videotelefonie zur Verfügung.
Geänderte Besuchsregelung im Bergmannsheil
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