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Studien zu Hydroxy­chloroquin (1): Frankreich

Bisher liegen nur wenige belastbare Daten zur klinischen Wirksam­keit von Hydroxy­chloroquin bei der Behandlung von COVID-19 vor. Die Studie eines international bekannten Infektiologen aus Marseille hat große Medien­resonanz erfahren, ist in Fach­kreisen aber höchst umstritten.

Einer der vehementesten und medial präsentesten Verfechter der Therapie von COVID-19 mit Hydroxy­chloroquin, gepaart mit dem Antibiotikum Azithromycin (das möglicher­weise ebenfalls antivirale Eigenschaften aufweist), ist Professor Didier Raoult vom international renommierten IHU – Méditerranée Infection in Marseille, Frankreich. In den ersten zwei März­wochen 2020 wurden Patientinnen und Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit molekular­biologischem Nachweis von SARS-CoV-2 im Nasen-Rachen-Abstrich unabhängig von klinischen Symptomen eine Therapie mit Hydroxy­chloroquin (200 mg 3 x tgl.), nach ärztlicher Einschätzung in Kombination mit Azithromycin (500 mg am ersten Tag, danach 250 mg tgl. über vier Tage) angeboten. Patientinnen und Patienten, die dies ablehnten oder an anderen französischen Zentren behandelt wurden, welche die Therapie nicht vorhielten, bildeten die Kontroll­gruppe. Angestrebt wurden je 24 Teilnehmer in beiden Gruppen. Tatsächlich erhielten 26 Teilnehmer Hydroxy­chloroquin, von denen jedoch nur 20 nachverfolgt werden konnten. Von diesen erhielten sechs zusätzlich Azithromycin. Die Kontroll­gruppe umfasste 16 Teilnehmer. Die mit Hydroxy­chloroquin Behandelten waren im Mittel deutlich älter als diejenigen, welche kein Hydroxy­chloroquin erhielten (51 bzw. 37 Jahre). Sechs Tage nach Therapie­beginn konnte bei 14 von 20 der mit Hydroxy­chloroquin Behandelten und 2 von 16 der Kontroll­gruppe keine Virus-Erbinformation im Nasen-Rachen-Abstrich mehr nachgewiesen werden. Bei den ausschließlich mit Hydroxy­chloroquin Behandelten lag diese Erfolgsrate bei 8 von 14, in der Kombinations­therapie-Gruppe mit Azithromycin gelang bei keinem der sechs Teilnehmer mehr der molekular­biologische Nachweis von SARS-CoV-2. Dies bedingte fehlgeleitete Presse­mitteilungen einer „100% Aktivität der Kombination von Hydroxy­chloroquin und Azithromycin gegen das neue Corona-Virus“.

In der statistischen Analyse sind die Gruppen­unterschiede zwar formal so hoch, dass sie nicht allein als Zufallseffekt gewertet werden können. Die kleinen Fallzahlen führen jedoch zu einer starken Unsicherheit, wie effektiv Hydroxy­chloroquin tatsächlich ist – würde man diese Studie 100 Mal wiederholen, könnten in 95 Wiederholungen theoretisch starke Unterschiede von 83% oder geringe Unterschiede von 32% zugunsten der Therapie beobachtet werden. Eine Wetter­vorhersage, die eine 95%ige Regen­wahr­scheinlich­keit zwischen 32% und 83% verspricht, wäre kaum hilfreich, um sich für oder gegen die Mitnahme eines Regen­schirms zu entscheiden, wenn man das Haus verlässt.

Zudem wurden keine Patienten-relevanten Parameter, wie z.B. die Häufigkeit schwerer Verlaufsformen, Intensiv- oder Beatmungs­pflichtigkeit sowie Sterblichkeit berichtet. Auch wurden keine Informationen über unerwünschte Arznei­mittel­wirkungen mitgeteilt.

Da die Zuteilung zu den Behandlungs­gruppen nicht per Losverfahren, sondern eher willkürlich erfolgte, wäre eine statistische Kontrolle (sogenannte „multivariate Regressions­analyse“) für Unterschiede im Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen usw. angezeigt gewesen. Der Originalartikel ist auf der Homepage des International Journal of Antimicrobial Agents (IJAA) frei verfügbar. Die hinter dem IJAA stehende wissen­schaftliche Fach­gesellschaft, die International Society of Antimicrobial Chemotherapy (ISAC), hat sich zwischen­zeitlich aufgrund der methodischen Mängel der Studie von der Veröffentlichung distanziert.

Fazit

Die vielfach in der Presse (und auf dem politischen Podium) zitierten Ergebnisse der Studie von Professor Raoult aus Marseille können die klinische Effektivität von Hydroxy­chloroquin oder einer Kombination aus Hydroxy­chloroquin und dem Antibiotikum Azithromycin gegen das SARS-CoV-2-Virus bzw. die Erkrankung COVID-19 nicht belegen. Aufgrund theoretischer Überlegungen ist es unverändert gerechtfertigt, die Substanzen international unter kontrollierten Bedingungen zu prüfen.

Stand: 17.04.2020